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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für ERP-, IT-, Software- und Business-Consulting-Leistungen

von DIENSTAG Technology AG, Bruggerstrasse 37, 5400 Baden, Schweiz (nachfolgend „Dienstleister“)

Version: 1.0 vom 01.06.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen des Dienstleisters gegenüber seinen Kunden im Bereich des ERP-, IT-, Software- und Business-Consultings.

Die AGB richten sich primär an Geschäftskunden (B2B). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der jeweiligen Offerte, dem Projektvertrag, dem Supportvertrag, dem SLA-Anhang, dem Statement of Work, dem Ticket, dem Change Request oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Der Dienstleister erbringt nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags und können separat angeboten oder nach Aufwand erbracht werden.

Angaben zu möglichen Leistungsbereichen, Präsentationen, Vorgesprächen, Webseiteninhalten oder sonstigen allgemeinen Informationen des Dienstleisters begründen keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen, sofern diese nicht ausdrücklich in der jeweiligen Vereinbarung enthalten sind.

2. Rangfolge der Vertragsdokumente

Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:

  1. individuelle Offerte oder Auftragsbestätigung
  2. Projektvertrag, Supportvertrag oder sonstige individuelle Vereinbarung
  3. Datenschutz- oder Auftragsbearbeitungsvereinbarung, soweit anwendbar
  4. SLA-Anhang oder Leistungsanhang
  5. diese AGB

Für datenschutzrechtliche Themen geht eine allfällige Datenschutz- oder Auftragsbearbeitungsvereinbarung den übrigen Regelungen vor.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder elektronische Annahme einer Offerte, durch die Unterzeichnung eines Vertrags, durch die Bestätigung per E-Mail, durch die Freigabe eines Auftrags oder durch die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden.

Offerten des Dienstleisters sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.

4. Art der Leistungserbringung

Die Leistungen des Dienstleisters sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Dienstleistungen nach dem Auftragsrecht. Der Dienstleister schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

Soweit konkrete Lieferobjekte vereinbart werden, gelten die vereinbarten Abnahmebestimmungen.

Eine Erfolgsgarantie, insbesondere für bestimmte Projektergebnisse, Einsparungen, Umsätze, Verfügbarkeiten, Implementierungsfristen oder Softwarefunktionen, besteht nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Daten, Entscheidungen, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen korrekt, vollständig und aktuell sind und dass die notwendigen internen Entscheidungen, Prüfungen, Tests, Freigaben sowie die Koordination mit eigenen Mitarbeitenden oder beigezogenen Dritten rechtzeitig erfolgen.

Der Kunde bleibt verantwortlich für die Einhaltung der für sein Unternehmen geltenden gesetzlichen, regulatorischen, buchhalterischen, steuerlichen und branchenspezifischen Anforderungen, sofern diese Verantwortung nicht ausdrücklich schriftlich vom Dienstleister übernommen wurde.

Produktive Änderungen erfolgen grundsätzlich auf Grundlage der vom Kunden erteilten Freigaben. Der Kunde ist für die fachliche Prüfung, die Testdurchführung und die Freigabe verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Verzögerungen, Mehraufwände oder Fehler, die aus fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entstehen, können zusätzlich nach Aufwand verrechnet werden.

6. Termine, Projektpläne und Aufwandsschätzungen

Terminangaben, Projektpläne, Meilensteine, Aufwandsschätzungen, Budgetangaben oder Kostenschätzungen sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte und gelten nicht als verbindliche Zusage oder Kostendach, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

Der Dienstleister bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und keine Umstände eintreten, die ausserhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen.

Änderungen des Projektumfangs, verspätete Entscheidungen, fehlende Zugänge, unvollständige Daten, Abhängigkeiten von Drittanbietern oder nachträgliche Anforderungen können zu Terminverschiebungen und zusätzlichem Aufwand führen.

Wird ein Projekt vom Kunden länger als 30 Kalendertage unterbrochen, verzögert oder sistiert, ist der Dienstleister berechtigt, die Ressourcenplanung neu festzulegen.

Der Dienstleister übernimmt in diesem Fall keine Gewähr für die Verfügbarkeit der ursprünglich vorgesehenen Mitarbeitenden, Spezialisten, Termine oder Meilensteine.

Durch die Wiederaufnahme eines Projekts entstehende Zusatzaufwände können nach Aufwand verrechnet werden.

7. Vergütung, Abrechnung und Änderungen

Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen verrechnet.

Pauschalpreise, Kostendächer oder Fixpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden und sich ausschliesslich auf den konkret beschriebenen Leistungsumfang beziehen.

Änderungen, Erweiterungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Change Request. Der Dienstleister kann für Change Requests eine separate Offerte oder eine Aufwandsschätzung erstellen. Ohne separate Vereinbarung werden Change Requests nach Aufwand verrechnet.

Nicht enthaltene Zusatzleistungen, Änderungswünsche, zusätzliche Meetings, Supportfälle, Nacharbeiten, Datenbereinigungen, Migrationen, Drittanbieterabklärungen oder sonstige Mehraufwände werden nach Aufwand verrechnet.

Der Dienstleister kann monatlich, nach Projektfortschritt, nach Meilensteinen oder gemäss individueller Vereinbarung abrechnen.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, Spesen, Reisezeit, Reisekosten und Drittleistungen.

7a. Preisanpassungen

Der Dienstleister ist berechtigt, Stundenansätze, Tagessätze, Supportgebühren, Servicepakete sowie wiederkehrende Dienstleistungen einmal pro Kalenderjahr anzupassen.

Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich, gelten die neuen Preise als akzeptiert.

Gesetzliche oder behördlich bedingte Kostensteigerungen sowie Preisänderungen von Drittanbietern können unabhängig davon weitergegeben werden.

8. Spesen, Reisekosten und Reisezeit

Spesen, Reisezeit, Reisekosten, Übernachtungen und sonstige Auslagen werden separat verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Reisezeit kann als Arbeitszeit verrechnet werden, sofern nicht anders vereinbart. Effektive Spesen werden gegen Nachweis oder gemäss vereinbarter Spesenregelung weiterverrechnet.

9. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie Mahngebühren und Inkassokosten geltend machen. Der Dienstleister ist berechtigt, die Leistungserbringung nach vorheriger Mahnung vorübergehend einzustellen.

Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, sämtliche laufenden Arbeiten, Supportleistungen und Projektaktivitäten sowie den Zugang zu den vereinbarten Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.

Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und nachvollziehbar zu erheben. Unbestrittene Rechnungsbeträge bleiben fristgerecht zahlbar.

Ein Zurückbehaltungs- oder Verrechnungsrecht des Kunden besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

10. Abnahme von Lieferobjekten

Soweit konkrete Lieferobjekte, Entwicklungen, Konfigurationen, Reports, Schnittstellen oder Dokumentationen geschuldet sind, prüft der Kunde diese innerhalb der nachfolgenden Fristen nach Bereitstellung oder Meldung der Fertigstellung:

Einfache Lieferobjekte, z.B. einzelne Reports, Konfigurationen, Dokumentationen: 10 Arbeitstage
Komplexe Lieferobjekte, z.B. Modulimplementierungen, Schnittstellen, Migrationspakete: 20 Arbeitstage

Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine schriftlich begründeten wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

Der Kunde ist verantwortlich für die fachliche Prüfung, Durchführung und Dokumentation aller erforderlichen Tests vor der produktiven Nutzung eines Systems oder vor einer Änderung.

Die Entscheidung über die produktive Inbetriebnahme, den Go-Live oder die Freigabe einer Änderung liegt ausschliesslich beim Kunden.

Der Dienstleister haftet nicht für Auswirkungen produktiver Änderungen, die vom Kunden freigegeben oder produktiv genutzt wurden.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Dienstleister wird solche Mängel innert angemessener Frist beheben.

Die produktive Nutzung einer Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.

11. Support- und Wartungsleistungen

Support- und Wartungsleistungen werden nur geschuldet, soweit sie separat vereinbart wurden.

Der konkrete Umfang von Support- und Wartungsleistungen, Supportzeiten, inkludierten Leistungen, Reaktionszeiten, Prioritäten, Wartungsfenstern, Preisen und Ausschlüssen ergibt sich aus dem jeweiligen Supportvertrag und/oder dem SLA-Anhang.

Ohne separaten Supportvertrag erfolgt der Support nach Verfügbarkeit und Aufwand.

Sofern Reaktionszeiten vereinbart werden, stellen diese keine Behebungs-, Lösungs- oder Wiederherstellungsfristen dar, es sei denn, ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11a. Hosting-, Cloud- und Plattformdienste

Der Dienstleister betreibt grundsätzlich keine eigene Hosting- oder Cloud-Infrastruktur, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Hosting-, Plattform-, Cloud- oder Infrastrukturleistungen können von Drittanbietern erbracht werden, insbesondere von Odoo SA (z.B. Odoo Online, Odoo.sh), Amazon Web Services (AWS), Microsoft, Google oder anderen Anbietern.

Der Dienstleister kann den Kunden bei der Einrichtung, Konfiguration, Verwaltung oder Koordination solcher Dienste unterstützen, wird jedoch nicht Vertragspartei der jeweiligen Hosting- oder Plattformverträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Verfügbarkeit, Performance, Datensicherheit, Backup-Leistungen, Wiederherstellungszeiten, Wartungsfenster sowie sonstige Leistungsmerkmale richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Der Dienstleister haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle, Leistungsstörungen oder Einschränkungen, die von solchen Drittanbietern verursacht werden.

12. Drittsoftware und Lizenzen

Der Kunde hat die für den Betrieb und die Nutzung von Drittsoftware erforderlichen Lizenzen, Abonnements und Nutzungsrechte rechtzeitig und korrekt zu beschaffen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Der entsprechende Lizenz- oder Nutzungsvertrag wird direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter abgeschlossen. Der Dienstleister kann den Kunden bei der Beschaffung unterstützen oder Angebote von Drittanbietern vermitteln.

Für Drittsoftware gelten die Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Die vom Dienstleister erbrachten Beratungs-, Konfigurations- oder Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Drittsoftware richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Parteien. Die korrekte Lizenzierung der Drittsoftware sowie die Einhaltung der entsprechenden Bedingungen liegen in der Verantwortung des Kunden.

Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für Drittsoftware und keine Haftung dafür. Für Mängel, Einschränkungen, Änderungen, Abkündigungen, Verfügbarkeiten, Schäden oder sonstige Nachteile im Zusammenhang mit Drittsoftware gelten ausschliesslich die Bestimmungen des jeweiligen Drittanbieters, sofern der Dienstleister den betreffenden Umstand nicht selbst verursacht hat.

13. Entwicklungsleistungen und Individualanpassungen

Entwicklungsleistungen, Individualisierungen, Konfigurationen, Automationen, Reports und Schnittstellen werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Softwareversion und der vereinbarten Anforderungen erbracht.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst eine solche Leistung weder eine permanente Wartung noch eine Kompatibilitätsgarantie für zukünftige Softwareversionen, Updates, Upgrades oder Releases noch eine automatische Anpassung an spätere Änderungen der eingesetzten Software, der Drittsoftware oder der Systemumgebung.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass neue Versionen von Odoo oder anderer eingesetzter Drittsoftware Anpassungen an bestehenden Konfigurationen, Schnittstellen, Reports, Automationen oder Individualentwicklungen erforderlich machen können.

Der Dienstleister übernimmt keine Garantie für die Upgradierbarkeit oder die zukünftige Kompatibilität von Individualentwicklungen.

Die Prüfung, Anpassung, Migration oder Neuentwicklung bestehender Lösungen im Rahmen eines Versionswechsels stellt eine separate vergütungspflichtige Leistung dar.

Nachträgliche Änderungen an Anforderungen, Datenmodellen, Workflows, Drittanbieter-Schnittstellen oder Systemversionen können zusätzlichen Aufwand verursachen und werden nach Aufwand verrechnet.

14. Keine Rechts-, Steuer-, Revisions- oder Treuhandberatung

Der Dienstleister erbringt keine Rechts-, Steuer-, Revisions- oder Treuhandberatung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Fachliche Empfehlungen im Zusammenhang mit ERP-, Buchhaltungs-, Finanz-, Lohn-, Steuer- oder Geschäftsprozessen ersetzen keine Prüfung durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen.

Der Kunde bleibt verantwortlich dafür, rechtliche, steuerliche, buchhalterische, regulatorische oder revisionsrelevante Fragestellungen eigenständig prüfen zu lassen.

15. Rechte an Arbeitsergebnissen

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck und die im Vertrag vorgesehene Organisation.

Vorbestehende Methoden, Konzepte, Templates, Checklisten, Know-how, Frameworks, Codebestandteile, Dokumentationsstrukturen und generische Lösungsansätze des Dienstleisters bleiben Eigentum des Dienstleisters.

Der Dienstleister ist berechtigt, allgemein gewonnenes Know-how, Erfahrungen, Best Practices und wiederverwendbare Konzepte auch für andere Kunden zu nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

Abweichende Regelungen, insbesondere bei Individualentwicklungen, Open-Source-Veröffentlichungen oder kundenspezifischen Softwaremodulen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Sofern Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise auf Open-Source-Software basieren, gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenzen.

Der Dienstleister bleibt berechtigt, generische Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Methoden, Templates, technische Konzepte und nicht kundenspezifische Bestandteile für andere Kunden wiederzuverwenden.

Vom Dienstleister entwickelte Standardprodukte, Branchenlösungen, Zusatzmodule, Erweiterungen, Frameworks oder Softwareprodukte, die unabhängig von einem konkreten Kundenprojekt entwickelt wurden oder mehreren Kunden angeboten werden, verbleiben ausschliesslich im Eigentum des Dienstleisters.

Dies gilt insbesondere für vom Dienstleister entwickelte Odoo-Module, Apps, Erweiterungen, Connectoren, Branchenlösungen und sonstige Softwareprodukte, die unabhängig von einem konkreten Kundenauftrag entwickelt oder mehreren Kunden angeboten werden.

Der Kunde erhält hierfür ausschliesslich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.

Eine Herausgabe des Quellcodes oder die Übertragung von Eigentumsrechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

16. Vertraulichkeit und beigezogene Dritte

Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen.

Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

Der Dienstleister darf solche Informationen an Mitarbeitende, beigezogene Spezialisten oder Subunternehmer weitergeben, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Partnerunternehmen oder Subunternehmer beizuziehen. Soweit durch den Beizug von Subunternehmern eine datenschutzrechtliche Auftragsbearbeitung betroffen ist, gelten die entsprechenden Datenschutzvereinbarungen.

17. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz sowie gegebenenfalls die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit diese anwendbar ist.

Der Kunde bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm bearbeiteten Daten, die Information der betroffenen Personen und die Festlegung der zulässigen Bearbeitungszwecke verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Dienstleister bearbeitet Personendaten des Kunden nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen und nach den Weisungen des Kunden, soweit er als Auftragsbearbeiter tätig wird. Soweit dies datenschutzrechtlich erforderlich ist, schliessen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV) ab.

Der Dienstleister kann zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge, Assistenzsysteme oder cloudbasierte Drittdienste einsetzen (z.B. KI-Assistenten, Copilot-Funktionen, Übersetzungsdienste). Der Dienstleister stellt sicher, dass vertrauliche Informationen, Personendaten oder besonders schützenswerte Personendaten des Kunden nur mit dessen Zustimmung oder auf Grundlage einer entsprechenden vertraglichen oder datenschutzrechtlichen Regelung in solche Systeme eingegeben werden.

Der Dienstleister ist berechtigt, KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung der Leistungserbringung einzusetzen, sofern dadurch keine gesetzlichen, vertraglichen oder datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verletzt werden.

KI-generierte Inhalte, Analysen, Konfigurationen, Dokumentationen oder Softwarebestandteile können Fehler enthalten und sind vom Kunden vor der produktiven Nutzung angemessen zu prüfen.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister nur diejenigen Daten zugänglich zu machen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und den Dienstleister zu informieren, falls besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des nDSG betroffen sind.

Der Dienstleister trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt. Der Dienstleister führt eine Liste der wesentlichen eingesetzten Subunternehmer und Drittdienste und stellt sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.

18. Systemzugriff, Zugangsdaten und Datensicherung

Der Kunde ist verantwortlich für die Verwaltung, Sicherheit und Aktualität seiner Zugangsdaten, Benutzerrechte und Systemberechtigungen sowie für die Einrichtung angemessener Zugriffskonzepte, Passwortrichtlinien und Sicherheitsmassnahmen in seinen Systemen, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich vom Dienstleister übernommen wurden.

Der Dienstleister darf vom Kunden bereitgestellte Zugänge ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verwenden.

Der Kunde verpflichtet sich, nicht mehr benötigte Zugänge zu deaktivieren oder den Dienstleister entsprechend zu informieren.

Der Kunde ist für eine angemessene Datensicherung seiner Systeme und Daten verantwortlich, sofern die Backup-Leistungen nicht ausdrücklich vom Dienstleister übernommen wurden.

Vor produktiven Änderungen, Updates, Migrationen, Importen, Datenbereinigungen oder grösseren Anpassungen hat der Kunde sicherzustellen, dass aktuelle und wiederherstellbare Backups vorhanden sind.

Der Dienstleister haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende, unvollständige oder nicht wiederherstellbare Backups des Kunden entstehen.

18a. Informationssicherheit und Cybersecurity

Der Dienstleister trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der von ihm betriebenen Systeme.

Der Kunde bleibt verantwortlich für die Sicherheit seiner Endgeräte, Benutzerkonten, Passwörter, Zugriffsrechte, Netzwerke sowie seiner internen IT-Infrastruktur.

Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste oder Betriebsunterbrüche, die auf Phishing, kompromittierte Zugangsdaten, Malware, Ransomware, Social Engineering, unsichere Kundensysteme oder vergleichbare Umstände ausserhalb seines direkten Einflussbereichs zurückzuführen sind.

19. Gewährleistung, Haftung und höhere Gewalt

Der Dienstleister erbringt seine Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Allfällige Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich und nachvollziehbar zu melden. Der Dienstleister erhält Gelegenheit, berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.

Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Fehler oder Einschränkungen durch Umstände verursacht werden, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters liegen, insbesondere durch unsachgemässe Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte Daten, fehlende Mitwirkung, Drittsoftware, externe Systeme, nicht mehr unterstützte Softwareversionen oder nachträgliche Änderungen von Anforderungen, Prozessen oder gesetzlichen Vorgaben.

Der Dienstleister haftet, soweit gesetzlich zulässig, nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch, Reputationsschäden, ausgebliebene Einsparungen, Ansprüche Dritter, Verzugsschäden sowie Schäden im Zusammenhang mit Drittsoftware oder externen Systemen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte Haftung des Dienstleisters für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag auf den jeweiligen Auftragswert bzw. auf die im Rahmen des betreffenden Auftrags vom Kunden geschuldete Vergütung beschränkt.

Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden, für die eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere bei Naturereignissen, Strom- oder Internetausfällen, Cyberangriffen, behördlichen Massnahmen, Krieg, Streik, Pandemien, Ausfällen von Drittanbietern oder anderen Fällen höherer Gewalt.

20. Kündigung

Dauerverträge, insbesondere Support- oder Wartungsverträge, können gemäss den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen beendet werden.

Fehlt eine individuelle Regelung, kann ein Dauervertrag zum Monatsende mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden.

Bereits erbrachte Leistungen, laufende Aufwände, Drittanbietergebühren, Lizenzkosten sowie nicht stornierbare Kosten sind vom Kunden zu tragen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerer Vertragsverletzung, Zahlungsverzug trotz Mahnung, Missbrauch von Systemen oder Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten.

21. Referenznennung

Der Dienstleister ist berechtigt, den Namen und das Firmenlogo des Kunden zu Referenzzwecken auf seiner Webseite, in Präsentationen und Marketingunterlagen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

Detaillierte Projektbeschreibungen, Case Studies oder öffentliche Erfolgsgeschichten werden nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden veröffentlicht.

22. Abwerbeverbot

Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragsdauer und für 12 Monate danach keine direkt im Projekt eingesetzten Mitarbeitenden oder Spezialisten der anderen Partei aktiv abzuwerben. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Klausel verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe an den Dienstleister in Höhe eines Jahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters. 

Eine allgemeine Bewerbung auf öffentlich ausgeschriebene Stellen ohne gezielte Ansprache gilt nicht als Abwerbung.

Weitergehende Rechtsfolgen bleiben vorbehalten.

23. Kommunikation und elektronische Form

Die Parteien können rechtsverbindliche Mitteilungen per E-Mail austauschen, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Als schriftliche Form im Sinne dieser AGB gilt auch die elektronische Kommunikation per E-Mail, per elektronischer Signatur oder über ein gemeinsam genutztes Projekt-, Ticket- oder Kollaborationstool.

24. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB und sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Dienstleisters.